Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin
Übersicht
Zuständigkeit des Diözesanrates
Der Diözesanrat ist der Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Dekanatsräte und von katholischen Christinnen und Christen aus Gruppen, Verbänden und Arbeitskreisen sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft im Erzbistum Berlin.
Der Diözesanrat koordiniert als vom Erzbischof anerkanntes Organ die Mitwirkung der Laien an den Aufgaben der Kirche und fördert die apostolische und caritative Tätigkeit im Erzbistum Berlin.
Der Diözesanrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
* die Entwicklung im gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Leben zu beobachten und die Anliegen der Katholiken des Erzbistums in der Öffentlichkeit zu vertreten,
* Anregungen für das Wirken der Katholiken im Erzbistum und in der Gesellschaft zu geben und die in ihm zusammengeschlossenen Kräfte aufeinander abzustimmen und zu fördern,
* die ökumenische Zusammenarbeit mit den anderen Christen und ihren Einrichtungen und Gruppierungen zu suchen und zu fördern und sich um ein gemeinsames Glaubenszeugnis in der Gesellschaft zu bemühen,
* im Bekenntnis des einen Gottes und im Bewusstsein der Verantwortung für unsere Geschichte auf die jüdischen Mitbürger und die jüdischen Gemeinden zuzugehen,
* ein friedliches Zusammenleben mit Menschen anderer Religionen, insbesondere des Islams, zu fördern,
* zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen, Anträge und Anregungen an den Pastoralrat in diesen Fragen zu richten sowie den Erzbischof und den Pastoralrat zu beraten,
* die Arbeit der Pfarrgemeinderäte, Dekanatsräte und der Gruppen, Verbände und Arbeitskreise anzuregen und zu fördern,
* gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholiken des Erzbistums vorzubereiten und durchzuführen oder zu unterstützen,
* Mitglieder für den Pastoralrat und für andere Gremien des Laienapostolats und des Erzbistums zu wählen,
* die Anliegen und Aufgaben der Katholiken des Erzbistums auf überdiözesaner Ebene wahrzunehmen und Vertreterinnen/Vertreter des Erzbistums in entsprechende Gremien, wie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, zu entsenden,
* der Einheit des Erzbistums zu dienen und die Sorge für alle Gemeinden zu fördern und wachzuhalten.
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